Ein
Erbfall mit Spanienvermögen im Nachlass stellt sich deshalb
in der Praxis als komplex dar, weil zugleich mehrere
nationale Rechtsordnungen und Steuergesetzgebungen
berücksichtigt werden müssen. Weiterhin sind aktuelle
Fachkenntnisse der Rechtspraxis in Spanien erforderlich um
die Angelegenheit strategisch steueroptimiert bearbeiten zu
können unter Ausschöpfung oft sehr erheblicher
Steuereinsparpotentiale.
Mitunter bedarf es neben der Erbschaftsannahme und
Immobiliennachfolge in Spanien auch einer gerichtlichen
anwaltlichen Vertretung vor dem deutschen Nachlassgericht
oder einer Prozessvertretung im Rahmen einer gerichtlichen
Erbrechtsauseinandersetzung vor dem deutschen Landgericht.
Eine Fachkanzlei für deutsch-spanische
Erbrechtsangelegenheiten vermag das gesamte Spektrum der
hier notwendigen Tätigkeiten in beiden Ländern aus einer
Hand abzudecken.
Dies alles ist zudem möglich mit einem maximalen
Entlastungseffekt für die Erben:
So kann sich in der Praxis die notwendige Mitwirkung auf die
entsprechende Vollmachtserteilung an den spezialisierten
Rechtsanwalt oder die Ratifizierung der spanischen
notariellen Erbschaftsannahmeerklärung beschränken. Nicht
zuletzt ist hiermit ein erheblicher Zeit- und
Reisekosteneinspareffekt für den Mandanten erreichbar.