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1. |
Erbennachweis bei der Rechtsnachfolge in spanisches
Immobilienvermögen |
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Auf der Basis eines spanischen notariellen Testamentes oder
eines deutschen Erbscheines erfolgt erst nach notarieller
Erbschaftsannahme in Spanien die Eintragung der Erben im
spanischen Grundbuch.
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2. |
Erbenzugang zu spanischen Konten des Erblassers |
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Jedenfalls die in Spanien auf die jeweiligen Kontengelder
entfallenden Erbschaftssteuern müssen vorab beglichen
werden, da andernfalls das kontoführende spanische
Geldinstitut haftet. In der Rechtspraxis erfolgt regelmässig
vorab die Einbeziehung des Kontenbetrages per
Kontostandsbestätigung der Bank zum Todestag in die
notarielle Erbschaftsannahmeerklärung.
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3. |
Verteilung von Spanienvermögen durch deutschen
Testamentsvollstrecker |
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Neben Übersetzung und Apostillierung des
Testamentsvollstreckerzeugnis ist hier in der Praxis eine
Bestätigung der Kompetenzen des deutsche
Testamentsvollstreckers nach deutschem Recht nötig. Der
Grund: Spanische Testamentsvollstrecker können nicht in
gleicher Weise über Nachlassgegenstände verfügen wie
deutsche.
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4. |
Testamentsauslegungen und Beweisfragen |
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Zwar ist das deutsche Recht auch hier massgebend, spanische
notarielle Testamente werden von spanischen Notaren aber auf
der Basis „Denkschema spanisches Erbrecht“ verfasst, was bei
der Auslegung wiederum korrigierend berücksichtigt werden
muss.
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5. |
Gemeinschaftliches Ehegattentestament |
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Dieses kennt das spanische Recht ebensowenig wie notarielle
Erbverträge und die Rechtsfigur der Vor- und Nacherbschaft.
Obgleich bei deutschen Ehepaaren bei gemeinschaftlicher
Testierung oft eine wechselseitige Bindung gewünscht ist,
erstellt der spanische Notar beim spanischen notariellen
Testament diesen voreinander unabhängige Einzeltestamente.
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6. |
Vermächtnis von Spanienvermögen |
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Hier empfiehlt sich die Erstellung eines spezifischen
spanischen notariellen Testamentes. Dies deshalb, weil im
deutschen Erbschein nur die Erbenstellung, nicht aber
Vermächtnisse zu einzelnen Vermögensgegenständen ausgewiesen
werden.
Die Konsequenz: Per deutschem Erbschein kann der
Vermächtnisnehmer nicht seine Rechtstellung belegen. Bei
entsprechender Erwähnung im spanischen notariellen Testament
führt dies in Spanien zur praktischen Vermögenszuordnung per
notarieller Erbschaftsannahme.
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7. |
Ausgleichsansprüche unter Kindern nach deutschem Recht |
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Diese entstehen nach deutschem Recht bei erheblichen
lebzeitigen Schenkungen an eines der Kinder bei Beibehaltung
im übrigen der gesetzlichen, - gleichanteiligen -, Erbfolge.
Sollten diese lebzeitigen Schenkungen gleichwohl
unberücksichtigt bleiben, ist dies in einem deutschen
Testament zu verfügen. Bei Beteiligung von spanischen
Vermögenswerten empfiehlt sich allerdings eine
Direktzuordnung entsprechender spanischer Vermögenswerte per
spanischem Testament.
All dies macht eines deutlich: Die Rechtsnachfolge in
Spanienvermögen ist eine komplexe Gestaltungsaufgabe, bei
welcher zudem die Möglichkeiten der
Erbschaftssteuerreduzierung unter Berücksichtigung beider
nationalen Steuerrechtsordnungen genutzt werden sollten.
Hierbei gibt es in Spanien zudem regionale Sonderregelungen
zu berücksichtigen. |