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Spanje: de juridische consutatje het erfrecht
Grundzüge des niederländischen Erbrechtes |
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Das niederländische Erbrecht kommt bei niederländischer
Nationalität des Erblassers immer dann zur Anwendung, wenn
dieser vor seinem Versterben nicht länger als 5 Jahre in Spanien
gewohnt hatte.
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten wird auch gegenüber den
Kindern stark verankert solange die Eheleute nicht getrennt
leben. Der länger lebende Ehegatte erhält sämtliche
Nachlassgegenstände als Eigentum und den Kindern stehen nur
Forderungsrechte zu, welche sie zudem erst nach Versterben des
längerlebenden Ehegatten geltend machen können.
Vorgeschrieben ist die notarielle Form des Testamentes und die
Mitwirkung von zwei Zeugen. Ein spanisches notarielles Testament
ohne Mitwirkung von Zeugen wird bei konkretem Bezug zu Spanien
allerdings auch anerkannt.
Während in Spanien belegenes Vermögen der spanischen
Erbschaftssteuer unterfällt, kommt darüber hinaus auch die
niederländische Erbschaftssteuer in Betracht, wenn der Erblasser
im Todeszeitpunkt in den Niederlanden wohnansässig war.
Anwaltskanzlei / Advocaatenbureau Menth
Erbrecht/Erfrecht, Immobilienrecht/Onroerengoedrecht
T: 0034 971 55 93 77 F: 0034 971 55 93 68
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