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In anderen Ländern, wie etwas Venezuela, der Schweiz oder
Österreich arbeiten wir mit Kollegen vor Ort zusammen.
Direkt abklären können wir Ihnen als international ausgerichtete
Erbrechtskanzlei die erbrechtliche Rechtslage in praktisch allen
Ländern Europas.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt allerdings bei denjenigen
Erbrechts- oder Nachlassangelegenheiten mit Vermögensgütern oder
Vererberwohnsitz zumindest auch in Spanien.
Und was nun sind typische Tätigkeiten im Zuge einer
Nachlassabwicklung in Spanien?
Hier einige Beispiele:
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Die Sicherung vorhandener Immobilien
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Die Abklärung, ob ein spanisches Testament vorliegt
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Beschaffung eines Erbennachweises sowie spanischer
Steuernummern für die Erben
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Vorbereitung und Durchführung und Begleitung der notariellen
Erbschaftsannahme in Spanien
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Die steueroptimierte Immobilienbewertung
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Inauftraggabe von Sachverständigengutachten bei vorgesehenem
Verkauf der Immobilie im Nachlass inklusive
Verkaufsabwicklung
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Übertragung der Immobilie auf einen von mehreren Miterben
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Auf Wunsch kann in Spanien die komplette Nachlassabwicklung per
Vollmacht und/oder nachträgliche Ratifizierung der spanischen
Erbschaftsannahmeurkunde erfolgen.
So erreichen Sie uns:
Anwaltskanzlei MENTH für Spanien
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77 (09 – 18 Uhr)
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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