Die lebzeitige Vermögensübertragung eröffnet
Steuervorteile, birgt aber auch Risiken in sich. Eine typische
Form der eigenen Absicherung ist die des Vorbehaltes des lebenslänglichen
Nutzungsrechtes namentlich beim Verschenken einer Immobilie.
Wollen Sie allerdings unter gewissen Umständen die
Immobilie komplett wieder zurückerhalten als Eigentümer
oder verhindern, dass der neue Eigentümer die Immobilie
an einen Dritten verkauft, dann empfiehlt sich die Vereinbarung
eines sogenannten Rückforderungsvorbehaltes.
Häufig vereinbart wird ein solcher für den Fall
des Vorversterbens des Beschenkten.