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1. |
Beim Erwerb von Spanienvermögen
wird gänzlich vergessen, die Rechtsnachfolge
mitzuberücksichtigen |
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Beispiel: |
Es wird nicht strategisch
überdacht, wer aus der Familie sinnvollerweise die
Spanienimmobilie zu Eigentum erwirbt
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2. |
Nach dem Erwerb von Spanienvermögen
wird die bisherige testamentarische Situation nicht an
die neue angepasst. |
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Beispiel: |
Die bisherige gegenseitige
Alleinerbeneinsetzung von Ehegatten und Kindern ist
bezogen auf Spanienvermögen extrem steuerschädlich.
„Berliner Testament“ als Steuerfalle für Spanien.
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3. |
Abwägung von Geschäfts- und
persönlichen Risiken wird nicht zutreffend getätigt. |
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Beispiel: |
Geschäftsrisiken,
Scheidungsrisiko
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4. |
Gezielte Vollmachtserteilung in
notwendiger Form wird unterlassen |
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Beispiel: |
Bevollmächtigter kann auch in
Krankheits- und Abwesenheitszeiten schnell handeln
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5. |
Eigene Einkommens- und
Vermögensabsicherung in Alter wird vergessen |
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Beispiel: |
Kein Niessbrauchsvorbehalt bei
Übertragung an oder Kauf durch die Nachfolgegeneration
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6. |
Gelegentliche Hinweise spanischer
Notare oder Notariatsmitarbeiter werden
fälschlicherweise als grundlegende
Rechtsnachfolgeberatung eingestuft |
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Aber: |
Spanische Notare haben weder
Beratungspflicht noch Ausbildung in ausländischem, z.B.
deutschem Erbrecht und deren Hinweise gehen dann vom für
deutsche Vererber nicht einschlägigen spanischen
Erbrecht aus.
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7. |
Zum Einsparen von
Rechtsberatungskosten wird Rechtsrat bei vermeintlich
erfahrenen Bekannten, Verwandten, Maklern oder
spanischen Geschäftsleuten eingeholt |
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Aber: |
Das ist meinst die teuerste
Variante, da die in konkreten Fall optimale
Handlungsalternative so regelmässig nicht ermittelt
wird.
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8. |
Das verbleibende Handlungspotential
zwischen privatem und notariellem
Immobilienerwerbsvertragsabschluss bleibt unerkannt |
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Beispiel: |
Spielraum verbleibt bei
Preiszuordnung und Festlegung der Erwerberpersonen u.a.
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9. |
Möglichkeit der
Erbschaftsausschlagung wird übersehen |
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Beispiel: |
Einsatz zur
Erbschaftssteuerreduzierung
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10. |
Potential gezielte Wohnsitznahme
wird nicht ausgeschöpft |
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Beispiel: |
Belegbare Hauptwohnsitznahme in
der werthaltigen Spanienimmobilie kann erhebliche
Steuervorteile mit sich bringen
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11. |
Erörterung und Regelung der
Rechtsnachfolge in die Spanienimmobilie mit
Nachfolgegeneration wird immer wieder hinausgezögert |
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Beispiel: |
Schlaganfall, Alzheimer u.a.
machen sinnvolle Regelung unmöglich
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12. |
Fehlt Kenntnis und systematische
Nutzung der spanischen Erbschaftssteuerfreibeträge |
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Beispiel: |
Unternehmens- oder
Behindertenfreibetrag
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13. |
Künftige Blockaden und
Rechtsstreite durch Erbengemeinschaften ohne
Teilungsanordnungen oder Steuernachteile bei deren
Auseinandersetzung |
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Beispiel: |
Abfindungsgewinn entsteht und
ist zu versteuern
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14. |
Formfehler bei privatschriftlichen
Testamenten |
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Beispiel: |
Maschinenschriftliche Testamente
sind unwirksam
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15. |
Vorausschauende Bewältigung der
Haftungsproblematik der Erben für Nachlass |
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Beispiel: |
Ist ein Kind überschuldet bedarf
es einer gezielten Rechtsnachfolgegestaltung |