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Verfügt
eine Familie über Vermögen, namentlich ein Haus oder eine
Eigentumswohnung, in Spanien, so besteht meist auch
rechtlicher oder steuerlicher vorausschauender
Gestaltungsbedarf, damit auch wirklich die richtigen Personen
zu Rechtsnachfolgern werden und die Erbschaftssteuern in
Grenzen gehalten werden.
Bei dieser Thematik bewegen wir uns im Schnittpunkt der
deutschen und der spanischen Rechtsordnung.
Zudem zu berücksichtigen ist die spanische Rechtspraxis bei
der Abwicklung von Rechtsfällen, welche dem gut Informierten
nicht unerhebliche Spielräume zur Steuerreduzierung eröffnen.
Ob bei Ihrer konkreten Lebenssituation ein besonderer
Handlungsbedarf der aktuellen Nachfolgeregelung besteht,
können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen.
Ist eine der hier genannten Lebenssituationen gegeben, besteht
erhöhter Handlungsbedarf, sind es gleich mehrere intensiviert
sich der Handlungsbedarf.
Immer vorausgesetzt wird das Vorhandensein von Vermögen in
Spanien, im Regelfall in Gestalt einer Immobilie. Testen Sie
den aktuellen Handlungsbedarf.
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Immobilienwert über 100.000 €
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Kein
Verwandtschaftsverhältnis zu dem oder den Rechtsnachfolger/n
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Rechtsnachfolge in das Spanienvermögen soll anders geregelt
werden als betreffend das Restvermögen in Deutschland oder
andernorts
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Verkauf
nach dem Erbfall ist wahrscheinlich
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Immobilienwert wird zur künftigen Liquidität des
längerlebenden Ehegatten benötigt
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Immobilie in Spanien ist nicht Hauptwohnsitz des/r Vererber
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Einzelne gesetzliche Erben, - wie Kinder oder Ehegatte -,
sollen unberücksichtigt bleiben
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Verschlechterung des Gesundheitszustandes des aktuellen
Eigentümers ist absehbar
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Situation der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
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Verschuldungssituation oder Geschäftsrisiko beim
vorgesehenen Erben
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Eventueller künftiger Vermögensübergang auf Schwiegerkinder
soll ausgeschlossen werden
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Vermögensnachfolge in Spanien soll unabhängig von anderen
Ländern erfolgen
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Uneinigkeit der Erbengemeinschaft ist absehbar
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Zur
gerechten Vermögensverteilung soll auch die Steuersituation
in Spanien berücksichtigt werden
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Sie
haben eine sogenannte „Patchworkfamilie“
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Hat sich
aufgrund dieser Checkliste ein erhöhter Handlungsbedarf für Sie
ergeben, so ist dies nicht automatisch ein Grund zur
übermässigen Beunruhigung, wohl aber Anlass, aktiv eine zeitnahe
optimierte Regelung auf den Weg zu bringen. |