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In der
Praxis ein immer häufigerer Fall:
Der deutsche Erblasser war auch Eigentümer oder Miteigentümer
einer Immobilie in Spanien.
Die Rechtsnachfolge stellt sich diesbezüglich im spanischen
„Ausland“ naturgemäss komplizierter dar: Es sind zwei Rechts-
und Steuersysteme zu berücksichtigen.
Wen sollen Sie mit der Rechtsnachfolgeregelung beauftragen?
Einen Notar in Deutschland oder in Spanien? Einen Rechtsanwalt
in Deutschland in der Nähe ihres Wohnortes oder einen Anwalt in
Spanien? Muss der Rechtsanwalt in Spanien dann seinen dortigen
Kanzleisitz in der Nähe des Hauses oder Appartements haben
welches Teil das Nachlassvermögens ist? Auf diese Fragen gibt es
überzeugende Antworten:
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2. |
Ein
Notar in Spanien ist aus zwei Gründen nicht der richtige
direkte Ansprechpartner:
Zum einen fehlen ihm die Kenntnisse im deutschen Erbrecht.
Zum anderen hat der Notar in Spanien eine grundlegend andere
Funktion als der Notar in Deutschland, welcher deutsche
Erbangelegenheiten durchaus auch in Gesamtregie abwickelt.
Der spanische Notar betreibt hingegen keine Rechtsberatung
oder strategische Rechtsgestaltung, sondern ist/hat eher
„Beglaubigungsfunktion“ und ist Garant der gesetzeskonformen
Abwicklung.
In der Praxis beurkundet er die anwaltlich vorbereiteten
Rechtsvorgänge wie Kaufverträge und Erbschaftsannahmen.
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3. |
Vom
deutschen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Deutschland, wenn
er denn über spezifische Rechtskenntnisse auch im spanischen
Recht verfügt, ist der alltägliche Praxiskontakt mit
spanischen Behörden und spanischen Notar ohne direkten
Kooperationspartner in Spanien, schwerlich vorzuhalten.
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4. |
Für
Erbrechtsangelegenheiten sind sie also beim insoweit
spezialisierten deutschen Rechtsanwalt mit direktem
Kanzleisitz und Arbeitsort in Spanien richtig. |
Nun zur
Folgefrage:
Muss der deutsche Anwalt in Spanien seinen Kanzleisitz am
Lageort der Spanienimmobilien haben?
Die Antwort lautet: nein, dies ist nicht erforderlich.
Die in Spanien nötige notarielle Erbschaftsannahme kann vor
jedem spanischen Notar erfolgen. Die nachfolgende
Grundbucheintragung erfolgt dann „automatisch“ ohne weitere
Mitwirkungsnotwendigkeit der Erben.
Wenn Sie als Erbe die notarielle Erbschaftsannahmeurkunde in
Spanien persönlich unterzeichnen möchten, spielt der Kanzleisitz
von Anwalt und Notar in Spanien betreffend die kostengünstige
Erreichbarkeit noch eine gewisse Rolle. Hier ist der Standort
Mallorca mit kürzester Entfernung und optimierten
Flugverbindungen nach Deutschland wohl prädestiniert.
Aber sie können die Aufgabe der Erbschaftsannahme auch einem
spezialisierten Rechtsanwalt in Spanien übertragen und die
entsprechende Urkunde nachträglich in Deutschland genehmigen.
Die Wahl gerade einer auf deutsch-spanische
Erbrechtsangelegenheiten spezialisierten Kanzlei ist übrigens
auch nach bereits eingetretenem Erbfall wichtig; nicht nur wegen
der dann gesicherten professionellen Abwicklung, sondern auch
deshalb, weil zu diesem Zeitpunkt noch gewisse Möglichkeiten zur
optimierten Steuer- und Rechtsgestaltung bestehen, etwa im
Hinblick auf einen künftigen Verkauf.
Auch hier erweist sich der Slogan eines bekannten
Immobilienmaklers als treffend:
“Lieber gleich zum Profi“. |