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Zwingend erforderlich aus Rechtsgründen ist es nicht, auch vor
Ort im Belegenheitsstaat einer Auslandsimmobilie die
erbrechtliche Rechtsnachfolge testamentarisch zu regeln.
Denn jedes nach der nationalen Rechtsordnung des
Immobilieneigentümers, - sei er nun Deutscher, Österreicher oder
Schweizer -, formgerechte Testament kann weltweite Gültigkeit
beanspruchen.
Wer jedoch mit dem deutschen-spanischen Rechtsverkehr allgemein
und konkret mit deutsch-spanischen Nachlassangelegenheiten
vertraut ist, wird regelmässig selbst dann die Erstellung eines
spanischen notariellen Testamentes empfehlen, wenn dies
inhaltlich einem bereits im Heimatstaat erstellten Testament
entspricht, warum?
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1. |
Zunächst kann die Erstellung eines teuren Erbscheines als
Erbennachweis inklusive Übersetzung und Apostillierung
vermieden werden.
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2. |
Möglich ist zudem die direkte Angabe und Ausweisung
bestimmter Vermächtnisgegenstände im spanischen notariellen
Testament, welches dann allein zur direkten Nachfolge in
diese Gegenstände, - etwa eine Immobilie -, dienlich ist.
Demgegenüber bezeichnet ein deutscher Erbschein nur die
Erben, nicht aber Rechtsnachfolger einzelner
Vermögensgegenstände.
Das notarielle spanische Testament reduziert somit Aufwand
und Kosten.
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3. |
Regelbar ist hiermit die Erbrechtsnachfolge in Spanien
unabhängig von derjenigen in Deutschland, Österreich, der
Schweiz oder einem anderen Land.
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4. |
Mit systematischer Testaments- und Rechtsgestaltung gerade
für Spanien kann die grundsätzlich hohe
Erbschaftssteuerbelastung zielgenau minimiert werden.
Beispiel: Von drei Söhnen soll in Spanien ein Sohn
Rechtsnachfolger der Spanienimmobilie werden. Zur
Ausschöpfung aller persönlicher Freibeträge werden im
spanischen Testament gleichwohl alle drei Söhne als Erben
benannt.
Gleichzeitig aber erteilen die beiden anderen Söhne dem
„Spanienerben“ eine spanische notarielle Vollmacht zur
Verfügung über die Spanienimmobilie auch in ihrem Namen.
Allein hiermit können je nach Region erhebliche zusätzliche
Erbschaftssteuerfreibeträge erschlossen werden, spanienweit
in Höhe von 32.000 €. Hinzu kommen reduzierte Steuersätze.
Soweit die Wohnsitzfreibeträge genutzt werden können, kommen
Erbschaftssteuerfreibeträge in Höhe von 246.000 € hinzu.
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5. |
Schliesslich gibt es die Erstellung des spanischen
notariellen Testamentes den Anlass, konkret unter
Einbeziehung und speziell für das Vermögen in Spanien über
die gewünschte praktische und steuergünstigste
Gesamtgestaltung nachzudenken.
Einzelfallbezogen gibt es meist noch eine Reihe weiterer
Gestaltungsoptionen zur Steuerminimierung.
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Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
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