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Sie überlegen, ob Sie Ihre erbrechtlichen Ansprüche, etwa
Pflichtteilsansprüche oder Ansprüche auf in Spanien belegene
Nachlassgegenstände gerichtlich geltend machen sollen?
Dann können wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung, - 190 €
zzgl. USt. -, nach Sachverhaltsschilderung Ihre
Erfolgsaussichten abklären.
Nach Übersendung Ihrer Sachverhaltsschilderung und paralleler
Anzahlung des hälftigen Betrages von 110 € erhalten Sie die
entsprechende Rückantwort binnen weniger Tage.
Nutzen Sie dazu die nachfolgende Vorlage:
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