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Europäische Union und Wirtschaftskrise machen es möglich.
Mit der Verordnung Nummer 21107 des Consell de Turismo, Decreto
60/2009 vom 25. September 2009 wurden die Anforderungen an die
private Ferienvermietung sowohl im erschlossenen städtischen
Bereich wie auch im ländlichen Bereich neu geregelt. Häuser
jüngeren Errichtungsdatums im Aussenbereich sind allerdings von
der Ferienvermietung ausgeschlossen.
Bei Ferienvermietung im städtischen Wohnbebauungsbereich dürfen
nur freistehende Einfamilienhäuser touristisch vermietet werden
wobei, so Art. 7 Absatz 2 der Verordnung, die gesonderte
Vermietung einzelner Zimmer untersagt ist.
Gleichwohl dürfte diese Neuregelung, die Erschließung vieler
städtischer Häuser auf Mallorca als legale Einkommensquelle
durch touristische Vermietung eröffnen, deren Finanzierung
erleichtern und das Arbeitsfeld für Gestorias mit dem Angebot
der Organisation der touristischen Vermietung erweitern.
Ähnliches gilt auch für den ländlichen Bereich, hier allerdings
namentlich mit der Voraussetzung der Gebäudeerrichtung vor 1940
oder 1960.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine relativ
einfache Beantragung der Registereintragung erfolgen, der eine
Kontrolle vor Ort binnen zwei Monaten nach Dokumenteneinreichung
nachfolgt.
Wer also die Ferienvermietung seiner Immobilie auf den Balearen,
– Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera - im Jahre 2010 plant,
dem sei geraten, nach Überprüfung der eigenen spezifischen
Gesetzeskonformität der Ferienvermietungssituation, die
entsprechende Registereintragung möglichst zeitnah in die Wege
zu leiten.
Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
Manacor/Mallorca
e-mail:
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