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Nutzen sie unseren Doppelstandort auf Malloca
und in Deutschland für:
Besprechungstermine
in Manacor |
Anspruchsgeltendmachung
deutschlandweit
gerichtlich und aussergerichtlich |
Wer über mehrere Jahrzehnte in Deutschland gewohnt hat
und dessen Verwandte noch in Deutschland wohnen, dem verbleiben
in aller Regel mehr oder weniger intensive persönliche
und vermögensrechtliche Beziehungen nach Deutschland auch
in den Folgejahren.
Typische Beispiele
Dies kann das Mietshaus in Deutschland sein oder eine Eigentumswohnung,
es können steuerliche Angelegenheiten noch abzuklären
sein, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Doppelbesteuerung
oder die Gesellschafterstellung in einem Unternehmen besteht
noch fort.
Nicht unüblich ist des weiteren die nachgeschaltete
Regelung von Abfindungszahlungen oder, und hier können
Jahrzehnte vergehen -, die Vewaltung oder Auseinandersetzung
einer Erbengemeinschaft, die anlässlich des Versterbens
eines deutschen Verwandten oder Bekannten in Deutschland entstanden
ist.
Seit dem 01. Januar 2000 ist die bundesweite gerichtliche
Tätigkeit möglich
Während im vergangen Jahrtausend die zilvilrechtliche
Tätigkeit deutscher wie auch spanischer Anwälte
auf die jeweiligen Anwaltskammerbezirke des Kanzleistandortes
begrenzt waren, ist in Deutschland nunmehr seit dem 01.01.2000
jedem Anwalt die deutschlandweite gerichtliche Tätigkeit
eröffnet, seit dem 01.08.2002 prinzipiell auch vor allen
Oberlandesgerichten.
Beratung auf Mallorca - Anspruchsgeltendmachung in Deutschland
Bereits vor gut 10 Jahren wurde es einem deutschen Anwalt
berufsrechtlich ermöglicht, neben der Kanzlei in Deutschland
weitere Kanzleien im Ausland zu unterhalten, so dass sich
hieraus auch der Doppelstandort Würzburg in Deutschland
und Manacor in Spanien entwickeln konnte.
Trotz der vergleichsweise sehr guten Verkehrsverbindungen
von Mallorca nach Deutschland wird man im Regelfall zur Abwicklung
von Rechtsangelegenheiten die nicht punktuell zu einem Zeitpunkt
umfassend und abschliessend geregelt werden können, vorzugsweise
fachkundige Personen in Deutschland miteinschalten.
Durch den Doppelstandort ist die Verbindung der persönlichen
Beratung vor Ort auf Mallorca mit der Anspruchsgeltendmachung
durch die gleiche Kanzlei in Deutschland landesweit eröffnet.
Ideale Kombination bei Unternehmen mit deutsch-spanischen
Aktivitäten
Ein Unternehmen zu führen bedeutet immer auch parallel
rechtliche Fragen mit abklären zu müssen, vorzugsweise
natürlich durch entsprechend abgesicherte Vertragsgestaltung
und Minimierung notwendiger teurer Prozessführungen.
Bestehen nun persönliche und vermögensrechtliche
Beziehungen sowohl zu Deutschland wie auch zu Spanien, so
ist natürlich auch hier der Idealfall der Beratung aus
einer Hand.
Was können wir für Sie in Deutschland erledigen
?
Im wesentlichen sind es drei Arten von Tätigkeiten,
die unsere Kanzlei für Sie in Deutschland übernehmen
kann:
1. Die Abwicklung von Vermögensangelegenheiten
2. Die Geltendmachung von Forderungen
3. Die Abwehr von Forderungen
Eine erleichterte Möglichkeit der Forderungsgeltendmachung
in Deutschland bietet der Mahnbescheid, der auch nach seiner
aktuellen Einführung in Spanien dort nicht vergleichbar
einfach zu handhaben ist.
Eine Sondersituation der Forderungsabwehr in Deutschland
ist die der Abwehr der Vollstreckung in Deutschland bereits
rechtskräftig erlangter Gerichtstitel.
In aller Regel empfiehlt es sich, die Rechtsangelegenheit
in Deutschland zunächst im Rahmen einer Erstberatung
in der Kanzlei in Spanien im Hinblick auf die Sonderung der
möglich und geeigneten rechtlichen Massnahmen überprüfen
zu lassen.
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