 |
--> Direkt zum E-Mail-Formular
Beschaffung
Vollmacht für Spanien
Um sich in Spanien rechtswirksam vertreten zu lassen, können Sie in
Ihrem Heimatland eine entsprechende Vollmacht erstellen, welche
allerdings inhaltlich dem spanischen Recht genüge tun muss.
Deutsche Notare, namentlich solche, die mit dem spanischen
Rechtsverkehr bereits Erfahrung gemacht haben oder der Sprache
mächtig sind, können sodann mit unserer Vorlage die notwendige
Beurkundung vornehmen. Bei diesem Vorgang werden Sie von uns
fachkundig begleitet.
Wissenswertes rund um die Thematik:
|
 |