Haben Kinder ein gesichertes Erbrecht nach ihren Eltern
?
Erbrecht: nein, Pflichteilsrecht: ja, mithin einen Geldauszahlungsanspruch
auf den hälftigen Betrag des Geldwertes des gesetzlichen
Erbrechtes. Das ist die Theorie. Denn der deutsche Gesetzgeber
will die Kinder in der Vermögensnachfolge nach ihren
Eltern nicht leer ausgehen lassen.
Andererseits gibt es praktische Möglichkeiten, einzelne
Kinder gleichwohl leer ausgehen zu lassen, legale und illegale.
Das frühzeitige Verschenken oder die Umhandlung des
eigenen Vermögens in personenbezogene lebzeitige Rentenansprüche
sind legale Möglichkeiten, ebenso noch die frühzeitige
formelle Übertragung unter Erhaltung des Verfügungsrechts
per Vollmacht.
Oft jedoch werden mit der Intension der Enterbung Vermögensgegenstände
schlichtweg verschleiert in Gesellschaften oder auf ausländische
Konten verbracht. Wird jedoch, wie häufig, das Vermögen
nicht perfekt versteckt oder die Vermögensverfügung
im Zustand der Testierunfähigkeit getroffen,
gelingt es dem pflichtteilsberechtigten Kind zumindest Teile
des eigenen Pflichtanspruches zu retten.
Weitere Informationen zu dieser Thematik enthält unser
Medienbeitrag Enterbt
was tun ?