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Erbrechts-Newsletter III 8/2001  zurück
strichel_hori

Haben Kinder ein gesichertes Erbrecht nach ihren Eltern ?

Erbrecht: nein, Pflichteilsrecht: ja, mithin einen Geldauszahlungsanspruch auf den hälftigen Betrag des Geldwertes des gesetzlichen Erbrechtes. Das ist die Theorie. Denn der deutsche Gesetzgeber will die Kinder in der Vermögensnachfolge nach ihren Eltern nicht leer ausgehen lassen.

Andererseits gibt es praktische Möglichkeiten, einzelne Kinder gleichwohl leer ausgehen zu lassen, legale und illegale. Das frühzeitige Verschenken oder die Umhandlung des eigenen Vermögens in personenbezogene lebzeitige Rentenansprüche sind legale Möglichkeiten, ebenso noch die frühzeitige formelle Übertragung unter Erhaltung des Verfügungsrechts per Vollmacht.

Oft jedoch werden mit der Intension der Enterbung Vermögensgegenstände schlichtweg verschleiert in Gesellschaften oder auf ausländische Konten verbracht. Wird jedoch, wie häufig, das Vermögen nicht „perfekt“ versteckt oder die Vermögensverfügung im Zustand der „Testierunfähigkeit“ getroffen, gelingt es dem pflichtteilsberechtigten Kind zumindest Teile des eigenen Pflichtanspruches zu retten.

Weitere Informationen zu dieser Thematik enthält unser Medienbeitrag „Enterbt – was tun ?“

 

strichel_hori

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